I. 1. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) --eine Bauträger GmbH i.L. (seit 1990)-- veräußerte mit Vertrag vom 8. September 1988 das unbebaute Grundstück B-Straße zu einem Preis von 900 000 DM und übertrug mit weiterem Vertrag vom selben Tag im Einzelnen benannte bauvorbereitende Leistungen und Maßnahmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf diesem Grundstück auf den Grundstückskäufer zu einem pauschalen Betrag von 400 000 DM. Der Erwerber verwandte diese übertragenen Leistungen (u.a. Baugenehmigung und Förderungsbewilligung) für die von ihm durchgeführte Bebauung.
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