Streitig ist, ob der Kläger als Sporttherapeut gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt.
Der Kläger war als Diplom-Sportlehrer vom 01.04.1996 bis 07.10.1998 als Sporttherapeut beim ambulanten Rehazentrum "XXXXX" in Y. tätig. Gemäß dem abgeschlossenen Vertrag als freier Mitarbeiter war er innerhalb der "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie" für die Trainingsplanung, -durchführung, -steuerung und -kontrolle sowie das Führen der Nachweise messbarer quantitativer und qualitativer Fortschritte für die Belastbarkeit zuständig. Er erklärte für 1996 folgende Umsätze:
a) umsatzsteuerpflichtig: Umsätze im Einzelhandel mit Textilien 23.742,- DM sowie als Außendienstmitarbeiter 3.258,- DM
b) steuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG : Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei der Firma XXXX. mit Umsätzen in Höhe von 178.893,- DM.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|