I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 1 ist ein eingetragener Reitverein; der Kläger zu 2 ist ein eingetragener Verein in Liquidation, dessen satzungsmäßige Zwecke die Ausbildung im Reiten und Fahren sowie die Förderung des Pferdeleistungsprüfungswesens waren. Als gemeinnützig ist bisher nur der Kläger zu 2 festgestellt. In den Streitjahren erbrachten die Kläger im Rahmen einer Pensionspferdehaltung folgende Leistungen:
- Gestellung eines Stellplatzes einschließlich Reinigung,
- Fütterung,
- Pflegeleistungen unterschiedlichen Umfangs, u.a. medizinische Kontrolle, Veranlassen tierärztlicher Versorgung im Bedarfsfall,
- Überlassung der Reitanlage.
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