BFH - Beschluss vom 04.09.2003
V R 38/02
Normen:
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. m ; UStG (1991) § 12 Abs. 2 Nr. 3, 8 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 96

Umsätze von Vereinen aus Pensionspferdehaltung - Beitrittsaufforderung an BMF

BFH, Beschluss vom 04.09.2003 - Aktenzeichen V R 38/02 - Aktenzeichen V R 39/02

DRsp Nr. 2003/14543

Umsätze von Vereinen aus Pensionspferdehaltung - Beitrittsaufforderung an BMF

Das BMF wird gem. § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um ihm Gelegenheit zu geben, zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Umsätzen in Vereinen aus der Pensionspferdehaltung nebst der Belassung von Reitanlagen und zur Frage der unmittelbaren Anwendung von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der R 77/388/EWG Stellung zu nehmen.

Normenkette:

EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. m ; UStG (1991) § 12 Abs. 2 Nr. 3, 8 lit. a ;

Gründe:

I. Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 1 ist ein eingetragener Reitverein; der Kläger zu 2 ist ein eingetragener Verein in Liquidation, dessen satzungsmäßige Zwecke die Ausbildung im Reiten und Fahren sowie die Förderung des Pferdeleistungsprüfungswesens waren. Als gemeinnützig ist bisher nur der Kläger zu 2 festgestellt. In den Streitjahren erbrachten die Kläger im Rahmen einer Pensionspferdehaltung folgende Leistungen:

- Gestellung eines Stellplatzes einschließlich Reinigung,

- Fütterung,

- Pflegeleistungen unterschiedlichen Umfangs, u.a. medizinische Kontrolle, Veranlassen tierärztlicher Versorgung im Bedarfsfall,

- Überlassung der Reitanlage.