BFH - Urteil vom 19.06.2011
XI R 8/09
Normen:
UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 19.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 291/04

Umsatz-Bemessungsgrundlage bei verbilligter Lieferung von Zeitungen an Arbeitnehmer

BFH, Urteil vom 19.06.2011 - Aktenzeichen XI R 8/09

DRsp Nr. 2011/18266

Umsatz-Bemessungsgrundlage bei verbilligter Lieferung von Zeitungen an Arbeitnehmer

Liefert ein Verlag seine Zeitungen verbilligt an seine Arbeitnehmer nach Hause, liegen Lieferungen auf Grund des Dienstverhältnisses i.S. von § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG vor. Diese Umsätze werden nach dem marktüblichen Entgelt (regulärer Abonnementpreis) bemessen, wenn dieses die nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG ermittelten Selbstkosten unterschreitet.

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Verlagsgesellschaft, lieferte im Streitjahr 1992 Tageszeitungen im Abonnement an ihre Arbeitnehmer gegen ein Entgelt (nur) in Höhe der Zustellgebühr. Dieses unterwarf sie zzgl. eines pauschalen Zuschlags (30 % der Abonnementpreise) der Umsatzsteuer. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) war im Anschluss an eine Außenprüfung der Auffassung, dass auf diese Lieferungen die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1980 (UStG) anzuwenden sei. Er änderte mit Bescheid vom 14. November 2002 den Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr und setzte entsprechend einer bundeseinheitlichen Regelung über die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Mitarbeiterabonnements als Entgelt den nicht verbilligten Abonnementpreis einschließlich Versandkosten an.