FG Münster - Urteil vom 09.01.2020
5 K 2420/19 U
Normen:
UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 612

Umsatzbesteuerung für die Privatnutzung eines Pkw; KfZ-Gestellung an den Geschäftsführer einer GmbH in den Fällen der umsatzsteuerlichen Organschaft als unentgeltliche Wertabgabe

FG Münster, Urteil vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 5 K 2420/19 U

DRsp Nr. 2020/2123

Umsatzbesteuerung für die Privatnutzung eines Pkw; KfZ-Gestellung an den Geschäftsführer einer GmbH in den Fällen der umsatzsteuerlichen Organschaft als unentgeltliche Wertabgabe

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid vom 07.06.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.07.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 34,01 € niedriger festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Umsatzbesteuerung für die Privatnutzung eines PKW.

Der Kläger ist Unternehmer. Er ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma T GmbH (im Folgenden: die GmbH). Zwischen dem Kläger (Organträger) und der GmbH (Organgesellschaft) bestand im Streitjahr eine umsatzsteuerliche Organschaft.

Am 28.09.2016 bestellte die GmbH ein Fahrzeug BMW 535d xDrive beim BMW Händler X GmbH & Co. KG, welches sie im Streitjahr 2017 durchgehend an den Kläger (auch) zur privaten Nutzung überließ.