Im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagungen 1991 bis 1993 einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft (KG) ist streitig, ob diese Vorsteuern aus einem zwischen ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) und einer Brauerei abgeschlossenen Gaststätten Pachtvertrag geltend machen kann.
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