BFH - Beschluß vom 13.02.1998
II B 69/97

Umsatzsteuer als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

BFH, Beschluß vom 13.02.1998 - Aktenzeichen II B 69/97

DRsp Nr. 1999/934

Umsatzsteuer als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Die dem Grundstückskäufer gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist Teil des Kaufpreises und gehört somit zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

Gründe:

I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 1993 sowie Nachtragsurkunde vom ... 1996 erwarb die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ein Grundstück. Die Veräußerin verzichtete auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9 a des Umsatzsteuergesetzes. Die Klägerin übernahm die Grunderwerbsteuer. Der Kaufpreis sollte 172725 DM betragen und sich aus einem Nettobetrag von 150000 DM und der Umsatzsteuer in Höhe von 15 v.H. dieses Betrages samt der hälftigen Grunderwerbsteuer --also einer Umsatzsteuer von 22725 DM-- zusammensetzen.