FG Niedersachsen - Urteil vom 11.12.2006
16 K 284/04
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ; GrEStG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1331
EFG 2007, 1297

Umsatzsteuer auf ein Entgelt für den Verzicht auf ein Ankaufsrecht bei einem Grundstück - Umsatzsteuer; Entgeltlicher Verzicht; Grundstücksankaufsrecht

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 16 K 284/04

DRsp Nr. 2007/12923

Umsatzsteuer auf ein Entgelt für den Verzicht auf ein Ankaufsrecht bei einem Grundstück - Umsatzsteuer; Entgeltlicher Verzicht; Grundstücksankaufsrecht

1. Ein entgeltlicher Verzicht auf ein vertraglich eingeräumtes Ankaufsrecht für ein Grundstück stellt eine sonstige Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar. 2. Diese Leistung (Verzicht) ist nicht nach § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ; GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob das Entgelt für den Verzicht auf ein Ankaufsrecht der Umsatzsteuer unterliegt.

Zwischen der Klägerin als Organträgerin und der vormaligen C A, seit 01.09.1999 B GmbH, als Organgesellschaft bestand im Streitjahr eine umsatzsteuerliche Organschaft. Eine weitere Organgesellschaft der Klägerin ist die BT GmbH.

Die C AG veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom 22. Dezember 1981 das Grundstück H, K-Ring 1 an die D-KG, eine 95 %-ige Tochter der C AG, zum Kaufpreis von 17 Mio. DM.