I. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Stadtgemeinde mit eigenen Forstflächen. In den Streitjahren 1994 bis 1999 hatte sie u.a. Einnahmen aus Holzverkäufen und Forstbenutzung sowie aus der Verpachtung von Eigenjagdbezirken. Die Einnahmen aus der Jagdverpachtung beliefen sich 1994 auf 32 601,59 DM, 1995 bis 1997 jeweils auf 33 461,05 DM, 1998 auf 34 571,72 DM und 1999 auf 34 810 DM.
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