BFH vom 27.02.1995
V B 54/94

Umsatzsteuer Entnahmeeigenverbrauch bei Eintritt in eine Personengesellschaft

BFH, vom 27.02.1995 - Aktenzeichen V B 54/94

DRsp Nr. 1997/8419

Umsatzsteuer Entnahmeeigenverbrauch bei Eintritt in eine Personengesellschaft

Die Unternehmereigenschaft eines zunächst als Einzelunternehmer tätigen Steuerpflichtigen endet mit seinem Eintritt in eine Personengesellschaft. Damit sind bisher unternehmerisch verwendete Wirtschaftsgüter - soweit sie nicht entgeltlich und damit unternehmerisch des Gesellschaft überlassen werden - als entnommen anzusehen.

Für die Praxis:

Die bloße Vereinbarung eines Auslagenersatzes für die Nutzung von Wirtschaftsgütern (z.B. PKW) im Dienste der Gesellschaft reicht für die Annahme einer entgeltlichen Überlassung nicht aus.