BFH vom 15.03.1993
V R 110/89

Umsatzsteuer; Mietzahlungen auf Konto des Mieter-Ehegatten (§ 14 UStG)

BFH, vom 15.03.1993 - Aktenzeichen V R 110/89

DRsp Nr. 1997/8794

Umsatzsteuer; Mietzahlungen auf Konto des Mieter-Ehegatten (§ 14 UStG)

In Abgrenzung zum Ertragsteuerrecht ist umsatzsteuerlich ein Leistungsaustausch auch dann anzunehmen, wenn eine Ehefrau die Überlassung von Büroräumen an ihren Ehemann (Leistungsempfänger) in der Weise gestaltet, daß der Ehemann die Miete auf eines seiner Konten überweist und die Ehefrau darüber regelmäßig rechtlich und tatsächlich verfügen kann.

Für die Praxis:

Damit war die Ehefrau berechtigt, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesene Steuer als Vorsteuerbeträge abzuziehen.