BFH vom 04.05.1994
XI R 106/92

Umsatzsteuer; Vorkostenabzug bei vergeblichen Aufwendungen

BFH, vom 04.05.1994 - Aktenzeichen XI R 106/92

DRsp Nr. 1997/8551

Umsatzsteuer; Vorkostenabzug bei vergeblichen Aufwendungen

Vorsteuern aus Leistungsbezügen zur Vorbereitung entgeltlicher Leistungen sind bereits in dem Voranmeldungszeitraum abzugsfähig, in dem einem "Unternehmer" die Rechnung mit der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zugeht. Der Vorsteuerabzug ist dann aber materiell vorläufig. Kommt es später nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung von Leistungen gegen Entgelt und ist mit der Ausführung solcher Leistungen auch nicht mehr zu rechnen, muß das Finanzamt die Festsetzung der Umsatzsteuer mangels Unternehmereigenschaft ablehnen. Bereits erfolgte Festsetzungen sind aufzuheben oder zu ändern.

Für die Praxis: