Umsatzsteuer; Vorkostenabzug bei vergeblichen Aufwendungen
BFH, vom 04.05.1994 - Aktenzeichen XI R 106/92
DRsp Nr. 1997/8551
Umsatzsteuer; Vorkostenabzug bei vergeblichen Aufwendungen
Vorsteuern aus Leistungsbezügen zur Vorbereitung entgeltlicher Leistungen sind bereits in dem Voranmeldungszeitraum abzugsfähig, in dem einem "Unternehmer" die Rechnung mit der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zugeht. Der Vorsteuerabzug ist dann aber materiell vorläufig. Kommt es später nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung von Leistungen gegen Entgelt und ist mit der Ausführung solcher Leistungen auch nicht mehr zu rechnen, muß das Finanzamt die Festsetzung der Umsatzsteuer mangels Unternehmereigenschaft ablehnen. Bereits erfolgte Festsetzungen sind aufzuheben oder zu ändern.
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