FG Düsseldorf - Urteil vom 12.09.2014
1 K 4272/11
Normen:
UStG 2005 § 3a Abs. 1 S. 1;

Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an den Spielervermittler gezahlten Honorars

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - Aktenzeichen 1 K 4272/11

DRsp Nr. 2015/721

Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an den Spielervermittler gezahlten Honorars

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG 2005 § 3a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an den Spielervermittler gezahlten Honorars, welche abhängig ist von Art und Empfänger der für den Vereinswechsel des Spielers erbrachten sonstigen Leistung des Spielervermittlers.

Die Klägerin ist in der Rechtsform einer GmbH unternehmerisch tätig. Ihr Geschäftsfeld erstreckt sich auf die Vermittlung von Anzeigen und Werbeverträgen, Vermittlungstätigkeit für Profisportler, Amateursportler und Künstler im In- und Ausland sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Tätigkeiten. Die Tätigkeit der Klägerin bestand im Streitjahr darin, regelmäßig und gegen Entgelt Spieler mit einem Verein zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder zwei Vereine zur Begründung eines Transfervertrages für einen Fußballspieler zusammenzuführen.