FG Düsseldorf - Urteil vom 12.09.2014
1 K 4272/11 U, AO
Normen:
UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 2005 § 3a Abs. 1 Satz 1; UStG 2005 § 3a Abs. 2 Nr. 4; UStG 2005 § 3a Abs. 3; UStG 2005 § 3 Abs. 9; RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1; RL 77/388/EWG Art. 28b Teil E Abs. 3; BGB § 652;

Umsatzsteuerbarkeit des Honorars eines Spielervermittlers - Leistungsort beim Auslandstransfer von Fußballspielern - Abgrenzung zwischen Beratungsleistungen beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages und Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - Aktenzeichen 1 K 4272/11 U, AO

DRsp Nr. 2015/3380

Umsatzsteuerbarkeit des Honorars eines Spielervermittlers – Leistungsort beim Auslandstransfer von Fußballspielern – Abgrenzung zwischen Beratungsleistungen beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages und Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte

Erbringt ein Spielervermittler ausschließlich Leistungen in Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Arbeitsvertrages eines Fußballspielers mit dem aufnehmenden (ausländischen) Verein, nicht jedoch Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte vom abgebenden auf den aufnehmenden Verein, handelt es sich um eine am Ort seines Unternehmens erbrachte sonstige Leistung i.S.d. §§ 3 Abs. 9, 3a Abs. 1 UStG 2005, nicht jedoch um eine Vermittlungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 2005.

Normenkette:

UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 2005 § 3a Abs. 1 Satz 1; UStG 2005 § 3a Abs. 2 Nr. 4; UStG 2005 § 3a Abs. 3; UStG 2005 § 3 Abs. 9; RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1; RL 77/388/EWG Art. 28b Teil E Abs. 3; BGB § 652;

Tatbestand:

Streitig ist die Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an den Spielervermittler gezahlten Honorars, welche abhängig ist von Art und Empfänger der für den Vereinswechsel des Spielers erbrachten sonstigen Leistung des Spielervermittlers.