FG Düsseldorf - Urteil vom 16.08.2006
5 K 6742/02 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchstabe c § 10 Abs. 1 ; UStDV § 23 Nr. 2 ; BGB § 1835 § 1836 § 1836a § 1897 Abs. 6 § 1908e Abs. 1 § 1908f Abs. 1 § 1908i Abs. 1 ; BVormVG § 1 ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A (1) Buchstabe g ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A (2) Buchstabe a ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A (2) Buchstabe b 2. Spiegelstrich ;

Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Wohlfahrtspflege; Abstandsgebot; Wettbewerb; Allgemeine Verwaltungskosten - Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer zugunsten Mittelloser

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2006 - Aktenzeichen 5 K 6742/02 U

DRsp Nr. 2007/6232

Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Wohlfahrtspflege; Abstandsgebot; Wettbewerb; Allgemeine Verwaltungskosten - Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer zugunsten Mittelloser

1. Bei der für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG maßgeblichen Beurteilung, ob die Entgelte für Betreuungsleistungen durch einen Verein der freien Wohlfahrtspflege (sog. Vereinsbetreuer) hinter dem durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen (sog. Berufsbetreuer) verlangten Entgelten zurückbleiben, ist die Möglichkeit des Aufwendungsersatzes für Allgemeinkosten mit in den Vergleich einzubeziehen. 2. Soweit nach § 1836 a BGB in der ab dem Jahr 1999 geltenden Fassung i. V. mit § 1 BVormVG die Vergütungshöhe von Vereinsbetreuern und Berufsbetreuern für die Betreuung mittelloser Personen identisch ist, ist die Umsatzsteuerbefreiung der Betreuungsvereine unmittelbar aus Art. 13 Teil A (1) Buchstabe g der Richtlinie 77/388/EWG abzuleiten. 3. Ein Ausschluss der Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil A (2) Buchst. b 2. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG ist zu verneinen, weil eine klassische Wettbewerbssituation zwischen Vereinsbetreuern und Berufsbetreuern nicht besteht und die Leistungen der Vereinsbetreuer nicht im wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.