FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 01.07.2002 1 V 12/02
Normen:
AltPflG § 1 Nr. 1 ; AltPflG § 29 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 14 S. 1 ; UStG (1996) § 4 Nr. 14 S. 1 ; UStG (1999) § 4 Nr. 14 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1193
Umsatzsteuerbefreiung für staatlich anerkannte Altenpfleger vor Einführung des Altenpflegegesetzes; Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1994 bis 1999)
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - Aktenzeichen 1 V 12/02
DRsp Nr. 2002/12050
Umsatzsteuerbefreiung für staatlich anerkannte Altenpfleger vor Einführung des Altenpflegegesetzes; Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1994 bis 1999)
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die heilberufliche Tätigkeit eines staatlich anerkannten Altenpflegers vor Einführung des Altenpflegegesetzes zum 31.7.2001 nicht allein wegen des Fehlens einer berufsrechtlichen Regelung in dem betreffenden Bundesland von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ausgeschlossen werden kann.2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass auch Leistungen durch heilberufliche Tätigkeit, die nicht unmittelbar, sondern mittelbar über einen Leistungsmittler von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden, nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind.
Normenkette:
AltPflG § 1 Nr. 1 ; AltPflG § 29 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 14 S. 1 ; UStG (1996) § 4 Nr. 14 S. 1 ; UStG (1999) § 4 Nr. 14 S. 1 ;
Tatbestand:
Streitig ist, ob die Umsätze der Antragstellerin, die als selbständige Altenpflegerin tätig ist, in den Streitjahren nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.
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