FG Düsseldorf - Beschluss vom 27.04.2004
5 V 1251/04 A (U)
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ;

Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Schönheitsoperation; Medizinische Indikation; Kostenübernahme - Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze einer Privatklinik für ästhetisch-plastische Chirurgie

FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2004 - Aktenzeichen 5 V 1251/04 A (U)

DRsp Nr. 2005/917

Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Schönheitsoperation; Medizinische Indikation; Kostenübernahme - Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze einer Privatklinik für ästhetisch-plastische Chirurgie

1. Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob ausschließlich ästhetisch motivierte Schönheitsoperationen unter die Umsatzsteuerbefreiung für heilberufliche Tätigkeit fallen. 2. Bei summarischer Prüfung erscheint weiterhin unsicher, ob für den Nachweis der medizinischen Indikation von Leistungen auf dem Gebiet der ästhetisch-plastischen Chirurgie die Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger/Krankenkassen gefordert werden kann.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand:

I.