1. Der Umsatzsteuerjahresbescheid 2007 vom 23.06.2009 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.09.2009 wird dahin geändert, dass die Umsatzsteuer um 345.366,43 Euro vermindert wird.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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