FG Thüringen - Urteil vom 09.06.2016
2 K 75/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 21b;

Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus einer Tätigkeit als selbständige Englischlehrerin

FG Thüringen, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 2 K 75/16

DRsp Nr. 2016/14368

Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus einer Tätigkeit als selbständige Englischlehrerin

Tenor

1.

Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 30.12.2013 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 22.12.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für 2009 in Abänderung der Steueranmeldung der Klägerin vom 04.02.2011 auf 0 € festzusetzen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.

Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 21b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Umsätze der Klägerin aus ihrer Tätigkeit als selbständige Englischlehrerin umsatzsteuerfrei sind.

1. 2. 1. 2.