Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die in den Jahren 2003 und 2004 erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal) der Klägerin (Klin.) gegenüber der Partnerschaftsgesellschaft L & Partner (im Folgenden: L & Partner), der Partnerschaftsgesellschaft Q & Partner (im Folgenden: Q & Partner) und der L & Q XY GbR (im Folgenden: XY GbR) nach §
Mit schriftlichem Vertrag vom 26.06.2002, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, wurde die Klin. als zahnärztliche Kooperationsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
Die Parteien sind im Vertrag wie folgt benannt:
"1. X L handelt für sich selbst und stellvertretend als alleinvertretungsberechtigter Partner für die zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft L & Partner - nachfolgend Gesellschafter 1 oder L
2. J Q - nachfolgend Gesellschafter 2 oder Q".
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|