FG Münster - Urteil vom 19.05.2015
15 K 496/11 U

Umsatzsteuerfreiheit sonstiger Leistungen in der Form der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal an Partnerschaftsgesellschaften

FG Münster, Urteil vom 19.05.2015 - Aktenzeichen 15 K 496/11 U

DRsp Nr. 2016/2358

Umsatzsteuerfreiheit sonstiger Leistungen in der Form der Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal an Partnerschaftsgesellschaften

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die in den Jahren 2003 und 2004 erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal) der Klägerin (Klin.) gegenüber der Partnerschaftsgesellschaft L & Partner (im Folgenden: L & Partner), der Partnerschaftsgesellschaft Q & Partner (im Folgenden: Q & Partner) und der L & Q XY GbR (im Folgenden: XY GbR) nach § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG umsatzsteuerfrei sind.

Mit schriftlichem Vertrag vom 26.06.2002, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, wurde die Klin. als zahnärztliche Kooperationsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.

Die Parteien sind im Vertrag wie folgt benannt:

"1. X L handelt für sich selbst und stellvertretend als alleinvertretungsberechtigter Partner für die zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft L & Partner - nachfolgend Gesellschafter 1 oder L

2. J Q - nachfolgend Gesellschafter 2 oder Q".