FG Münster - Urteil vom 28.09.2023
5 K 1404/18 U
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 S. 1; UStG § 17 Abs. 1 S. 8; UStG § 10 Abs. 1 S. 1;

Umsatzsteuerlich relevanter Zeitpunkt der Erbringung von Vermittlungsleistungen für Freizeitaktivitäten über ein Internetportal

FG Münster, Urteil vom 28.09.2023 - Aktenzeichen 5 K 1404/18 U

DRsp Nr. 2023/13068

Umsatzsteuerlich relevanter Zeitpunkt der Erbringung von Vermittlungsleistungen für Freizeitaktivitäten über ein Internetportal

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 10.07.2017 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.04.2018 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2013 auf ... € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 46 % und der Beklagte zu 54 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 S. 1; UStG § 17 Abs. 1 S. 8; UStG § 10 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist im zweiten Rechtsgang, wann der Kläger seine Vermittlungsleistungen erbracht hat und wann und in welcher Höhe er die für die Vermittlungsleistungen erhaltenen Entgelte zu versteuern hat.