FG Köln - Urteil vom 25.07.2023
8 K 2452/21
Normen:
UStG § 4 Nr. 11b; UStG § 14 Abs. 1;

Umsatzsteuerliche Befreiung des Produkts förmliche Zustellung als Post-Universaldienstleistung

FG Köln, Urteil vom 25.07.2023 - Aktenzeichen 8 K 2452/21

DRsp Nr. 2024/743

Umsatzsteuerliche Befreiung des Produkts "förmliche Zustellung" als Post-Universaldienstleistung

Tenor

Unter Änderung des berichtigten Umsatzsteuerbescheids 2016 vom 25.07.2023 wird die Umsatzsteuer 2016 auf ... € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 11b; UStG § 14 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen der Klägerin, der Z AG, und dem Beklagten ist streitig, ob das Produkt förmliche Zustellung (im Folgenden: PZA-Leistungen) als Post-Universaldienstleistung gemäß § 4 Nr. 11b UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, sofern es rabattiert oder DV-freigemacht ist.

Streitig ist auch, ob der Beklagte für steuerfreie PZA-Leistungen gemäß § 4 Nr. 11b UStG, die die Klägerin unter unrichtigem Ausweis von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen veräußert hat, gemäß § 14c Abs. 1 UStG Umsatzsteuer festzusetzen hat.

Die Klägerin, die über eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG verfügt, wendet sich gegen den berichtigten Umsatzsteuerbescheid 2016 vom 25.07.2023, mit dem die Umsatzsteuer 2016 auf ... € unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt worden ist.

Der in der mündlichen Verhandlung vom 25.07.2023 bekannt gegebene Umsatzsteuerbescheid 2016 vom 25.07.2023 ist gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Verfahrens geworden.