Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. März 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für erbrachte Postdienstleistungen einen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung i.S. von § 4 Nr. 11b Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gegenüber dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Bundeszentralamt für Steuern —BZSt—) hat.
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