Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2013 2 K 534/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) in den Jahren 2007 und 2008 (Streitjahre) mit ihrem "Ponyhof" umsatzsteuerfreie Umsätze erbracht hat.
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