BFH - Urteil vom 29.03.2017
XI R 20/15
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 220/12

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse der Vermietung von Abstellflächen für Fahrzeuge an Gebrauchtwagenhändler

BFH, Urteil vom 29.03.2017 - Aktenzeichen XI R 20/15

DRsp Nr. 2017/9805

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse der Vermietung von Abstellflächen für Fahrzeuge an Gebrauchtwagenhändler

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen an Kfz-Händler ist jedenfalls dann steuerfrei, wenn sie mit einer steuerfreien Vermietung von für einen anderen Gebrauch bestimmten Grundstücksflächen --hier u.a. Stellplatz für als Verkaufseinrichtung genutzten (Büro-)Container-- eng verbunden ist.

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen an Kfz-Händler ist jedenfalls dann steuerfrei, wenn sie mit der steuerfreien Vermietung von für einen anderen Gebrauch bestimmten Grundstücksflächen (hier: Stellplatz für als Verkaufseinrichtung genutzte (Büro-)Container) eng verbunden ist, so dass beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darstellen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Oktober 2015 5 K 220/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a;

Gründe