BFH - Urteil vom 30.11.2016
V R 15/16
Normen:
UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1352/13

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer im System Grüne Karte

BFH, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen V R 15/16

DRsp Nr. 2017/1061

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer im "System Grüne Karte"

Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer im "System Grüne Karte" handelt es sich nicht um sonstige Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG, so dass die Voraussetzungen für eine Ortsverlagerung an den Empfängerort nicht gegeben sind und die empfangenen Leistungen in vollem Umfang der Umsatzsteuer unterliegen.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 2. März 2016 2 K 1352/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) übernahm in den Streitjahren 2005 bis 2008 die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz–Haftpflichtversicherer im "System Grüne Karte".