Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 2. März 2016 2 K 1352/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) übernahm in den Streitjahren 2005 bis 2008 die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz–Haftpflichtversicherer im "System Grüne Karte".
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