OLG Brandenburg - Urteil vom 28.11.2007
4 U 68/07
Normen:
BGB § 346 Abs. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 ; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 12 O 234/06 - 30.03.2007,

Umsatzsteuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Leasingvertrages mit Nutzungsentschädigungsansprüchen

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 4 U 68/07

DRsp Nr. 2007/22210

Umsatzsteuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Leasingvertrages mit Nutzungsentschädigungsansprüchen

Bei Rückabwicklung eines Leasingvertrages ist umsatzsteuerrechtlich in Bezug auf die noch an den Leasinggeber zu entrichtende Nutzungsentschädigung der aufgrund der auszutauschenden Leistungen zu erbringende Steuerbetrag gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG zu berichtigen. Als Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 1 UStG für die abzuführende Umsatzsteuer ist demnach nicht das im Leasingvertrag vereinbarte Entgelt, sondern der zu zahlende Wertersatz für gezogene Nutzungen heranzuziehen.

Normenkette:

BGB § 346 Abs. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 ; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben in der ersten Instanz wechselseitige Ansprüche aufgrund eines Leasingvertrages geltend gemacht.