Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2014 5 K 5225/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die in 2008 (Streitjahr) erfolgte Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils am X–Buch (Buch) an eine in London ansässige Galerie als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist.
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