BFH - Urteil vom 21.11.2013
V R 33/10
Normen:
UStG 1999 § 4 Nr. 20 Buchst. b; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 25.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3166/07

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kaufs sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein Reisebüro; Begriff der Veranstaltung von Theateraufführungen im Sinne von § 4 Nr. 20 lit b UStG

BFH, Urteil vom 21.11.2013 - Aktenzeichen V R 33/10

DRsp Nr. 2014/4808

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kaufs sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein Reisebüro; Begriff der Veranstaltung von Theateraufführungen im Sinne von § 4 Nr. 20 lit b UStG

1. Kauft ein Touristikunternehmen sämtliche Eintrittskarten einer Theatervorführung, übernimmt es das volle wirtschaftliche Risiko der Aufführung und tritt im eigenen Namen als Veranstalter auf, kann darin eine steuerfreie "Veranstaltung von Theatervorführungen" i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG liegen.2. Der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richtet sich bei Verpflegungsleistungen im Hotel nach der Belegenheit des Hotelgrundstücks (entgegen BMF-Schreiben vom 4. Mai 2010 IV D 2 -S 7100/08 - BStBl I 2010, 490).

Normenkette:

UStG 1999 § 4 Nr. 20 Buchst. b; UStG 1999 § 3a Abs. 2 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Verkauf sämtlicher Theaterkarten einer Vorstellung durch ein Touristikunternehmen eine steuerfreie "Veranstaltung von Theatervorführungen" i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999 ist und ob für die Bestimmung des Leistungsortes nach § 3a UStG im Ausland gewährte Verpflegungsleistungen als Nebenleistung zur Hotelübernachtung anzusehen sind.