BFH - Urteil vom 21.12.2016
XI R 27/14
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1; UWG § 3, § 8 Abs. 3, § 9, § 12 Abs. 1 Satz 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c;
Fundstellen:
BFHE 257, 154
BStBl II 2021, 779
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 03.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2386/11

Umsatzsteuerliche Behandlung von Wettbewerbern eines Unternehmers als Aufwendungsersatz aufgrund wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geleisteter Zahlungen

BFH, Urteil vom 21.12.2016 - Aktenzeichen XI R 27/14

DRsp Nr. 2017/4698

Umsatzsteuerliche Behandlung von Wettbewerbern eines Unternehmers als Aufwendungsersatz aufgrund wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geleisteter Zahlungen

Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern —und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen— zu qualifizieren.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 3. April 2014 5 K 2386/11 U aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1; UWG § 3, § 8 Abs. 3, § 9, § 12 Abs. 1 Satz 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betrieb in den Besteuerungszeiträumen 2006 und 2007 (Streitjahre) den Handel mit Hard- und Software, die Einrichtung und Wartung von Netzwerken sowie die Beratung, Schulung und Gutachtenerstellung in Fragen der elektronischen Datenverarbeitung.