FG Münster - Beschluss vom 18.04.2016
5 K 572/13 U
Normen:
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1d; MwStSystRL Art. 146 Abs. 1; MwStSystRL Art. 168; MwStSystRL Art. 169b; UStG § 4 Nr. 17a; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;

Umsatzsteuerliche Einordnung der Lieferung von Blutplasma zur Herstellung von Arzneimitteln als steuerfreie Lieferung; Einbeziehung einer Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma in einer Lieferung von menschlichem Blut

FG Münster, Beschluss vom 18.04.2016 - Aktenzeichen 5 K 572/13 U

DRsp Nr. 2016/9094

Umsatzsteuerliche Einordnung der Lieferung von Blutplasma zur Herstellung von Arzneimitteln als steuerfreie Lieferung; Einbeziehung einer Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma in einer Lieferung von menschlichem Blut

Tenor

I.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.

Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut auch die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst?

2.

Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Gilt dies auch für Blutplasma, dass nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist?

3.

Falls die Frage zu 2 verneint wird: Kommt es für die Einordnung als Blut allein auf die getroffene Zweckbestimmung oder auch auf die abstrakt bestehende Verwendungsmöglichkeit des Blutplasmas an?

4.