FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.11.2023
2 K 2111/22
Normen:
UStG § 4 Nr. 12; RL/2006/112/EG Art. 135 Abs. 1;
Fundstellen:
StX 2024, 74
UStB 2024, 79

Umsatzsteuerliche Freiheit von Umsätzen aus der Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2023 - Aktenzeichen 2 K 2111/22

DRsp Nr. 2024/433

Umsatzsteuerliche Freiheit von Umsätzen aus der Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12; RL/2006/112/EG Art. 135 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Umsätze aus der Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung steuerfrei sind.