I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, die Grundstücke und Wohnungen vermietet und verwaltet, vermietete mit Vertrag vom 8./10. Mai 1990 der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOM) ein noch zu errichtendes mehrgeschossiges Bürogebäude für den von der TELEKOM beabsichtigten Betrieb einer Fernmeldefachschule und für Büronutzung. Die Nutzung des Gesamtobjekts entfällt zu 87 % auf die TELEKOM, zu 13 % auf die Vermietung des Grundstücks an andere Unternehmer.
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