FG Köln - Urteil vom 21.08.2008
7 K 3380/06
Normen:
UStG § 4 Nr. 20a Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1919

Umsatzsteuerpflichtigkeit der Leistungen von Musikern an ein Orchester

FG Köln, Urteil vom 21.08.2008 - Aktenzeichen 7 K 3380/06

DRsp Nr. 2008/21214

Umsatzsteuerpflichtigkeit der Leistungen von Musikern an ein Orchester

Eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20a Satz 2 UStG setzt nicht voraus, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen die gesamte Tätigkeit der betreffenden Künstler erfasst. Steuerbefreite und steuerpflichtige Umsätze ein und desselben Künstlers können nebeneinander stehen. Gesetzessystematische Bedenken bestehen insoweit nicht.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 20a Satz 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht Leistungen von im Ausland ansässigen Musikern an das vom Kläger betriebene Orchester als umsatzsteuerpflichtig behandelt hat.

Der Kläger ist alleiniger Inhaber, Betreiber und Leiter des Orchesters "..." (Orchester). Der Kläger ist zudem Schlagzeuger dieses Orchesters.

Gemäß einer Bescheinigung der Bezirksregierung ... vom ... 1998 erfüllt das Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) genannten staatlichen und kommunalen Einrichtungen.

Der Kläger nimmt daher für das Orchester seit dem Veranlagungszeitraum 1999 die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a Satz 2 UStG in Anspruch.