Die Umsatzsteueränderungsbescheide vom 08.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.07.2017 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer wie folgt vermindert wird:
Umsatzsteuer 2007 um 120,59 €,
Umsatzsteuer 2008 um 505,34 €,
Umsatzsteuer 2009 um 68,09 €,
Umsatzsteuer 2010 um 95,68 €,
Umsatzsteuer 2011 um 245,83 €,
Umsatzsteuer 2012 um 173,72 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind noch die umsatzsteuerliche Behandlung von Turniererlösen für die Teilnahme an in- und ausländischen Reitturnieren mit fremden Pferden und die umsatzsteuerliche Behandlung von Turniererlösen für die Teilnahme an inländischen Reitturnieren mit eigenen Pferden.
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