BFH - Urteil vom 30.04.2009
V R 4/07
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 4; UStG § 15a Abs. 1; UStG § 15a Abs. 4; UStG § 15a Abs. 6a; FGO § 139 Abs. 4; 31977L0388 Art. 5 Abs. 8;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1130/05

Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

BFH, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen V R 4/07

DRsp Nr. 2009/21123

Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

Eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen ist. Für die Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer reicht es aus, wenn dieser einen Mietvertrag übernimmt, der eine nicht unwesentliche Fläche der Gesamtnutzfläche des Grundstücks umfasst.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 4; UStG § 15a Abs. 1; UStG § 15a Abs. 4; UStG § 15a Abs. 6a; FGO § 139 Abs. 4; 31977L0388 Art. 5 Abs. 8;

Gründe:

I.