1. Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2002 bis 2004, alle vom 22. Dezember 2010 in Höhe von EUR 12.228,53 für 2002, von EUR 18.026,27 für 2003 und von EUR 18.130,06 für 2004 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung ausgesetzt.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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