Umsatzsteuersonderprüfung während der Zwangsverwaltung
BFH, vom 12.05.1993 - Aktenzeichen XI R 47/91
DRsp Nr. 1997/8770
Umsatzsteuersonderprüfung während der Zwangsverwaltung
Besteht die Zwangsverwaltung über ein Grundstück, bei dessen Bebauung auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wurde, so hat das Finanzamt eine vorgesehene Umsatzsteuersonderprüfung dem Zwangsverwalter und nicht dem Vollstreckungsschuldner gegenüber anzuordnen. Wird dies nicht beachtet, und erfolgt die Außenprüfung aufgrund einer unwirksamen Prüfungsanordnung, so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt.