1. Die Umsatzsteuerveranlagung (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) und das Vergütungsverfahren (§§ 59 ff. UStDV) schließen einander aus. Das Vergütungsverfahren ist u.a. durchzuführen, wenn der ausländische Unternehmer im Inland nur Umsätze ausgeführt hat, die dem Abzugsverfahren unterliegen (§§ 51 bis 56UStDV).2. Bei der Prüfung der Umsätze nach § 59 Abs. 1 Nr. 2UStDV sind die allgemeinen Grundsätze des Umsatzsteuerrechts (z.B. die Einheitlichkeit der Leistung) zu beachten.3. Bei Werklieferungen eines ausländischen Unternehmers, der in einem Land der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist, an einen inländischen Unternehmer sind die Stoffe und Arbeitsmittel, die er zur Erstellung des Werkes ins Inland verbringt, dort anschafft oder - weil nicht bzw. nicht mehr benötigt - wieder rückführt, unselbständiger Teil der Werklieferung.