FG Düsseldorf - Urteil vom 17.05.2006
4 K 4757/01 AO
Normen:
AO § 5 ; AO § 227 ; AO § 233a ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; UStG § 14 Abs. 2 ; UStG § 17 Abs. 1 ; FGO § 102 ;

Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen durch Organgesellschaften - Erlass von Nachzahlungszinsen; Selbstbindung der Verwaltung; Organgesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 4 K 4757/01 AO

DRsp Nr. 2008/5906

Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen durch Organgesellschaften - Erlass von Nachzahlungszinsen; Selbstbindung der Verwaltung; Organgesellschaft

1. Ein aus der gleichmäßigen Anwendung des BMF-Schreibens vom 01. April 1996 IV A 4/S0460a-20/96 (BStBl. I 1996, 370) abzuleitender Rechtsanspruch auf den Erlass von Nachzahlungszinsen in Fällen, in denen die nach fehlerhaft erteilten Endrechnungen zu verzinsende Umsatzsteuernachforderung lediglich darauf beruht, dass die Steuer nicht rückwirkend in dem Besteuerungszeitraum der ursprünglichen Rechnungserteilung berichtigt werden kann, setzt voraus, dass sogleich nach Aufdeckung des Fehlers durch den Unternehmer berichtigte Endrechnungen erteilt werden. 2. Bei unberechtigtem Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen durch Organgesellschaften i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG sind diese als Unternehmer i. S. des BMF-Schreibens vom 1. April 1996 anzusehen, so dass ihnen die Erteilung berichtigter Rechnungen gegenüber den Leistungsempfängern obliegt.

Normenkette:

AO § 5 ; AO § 227 ; AO § 233a ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; UStG § 14 Abs. 2 ; UStG § 17 Abs. 1 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Umfang eines Erlasses von Nachzahlungszinsen.

Dem Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: