Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wegen Uneinbringlichkeit einer Forderung vorliegen.
Der Kläger wurde im August 2012 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der B bestellt. Alleinige Anteilseignerin der B war die Kommanditistin, die K.
Die B ihrerseits war alleinige Anteilseignerin der G. Durch Verschmelzungsvertrag vom 26.06.2006 wurde sie deren Rechtsnachfolgerin.
Die G war zu 100 % an der A beteiligt gewesen. Unternehmensgegenstand der A war die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Anlagen und von Bestandteilen solcher Anlagen.
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