Der Kläger - bis dahin Veranlagungssachbeiter beim Finanzamt S., - initiierte Ende der Siebziger Jahre den Bau eines Hotels und einer Veranstaltungshalle in B in Form einer GmbH&Co KG als Verlustzuweisungsungsgesellschaft nach dem sogenannten "Bauherrenmodell" In der Vorphase des Projekts wandte er sich zur Abklärung der Bebauungs-, Finanzierungs- und Vertriebsmöglichkeiten an die - T-GmbH -, deren Geschäftsführer Herr - P. F. - war. Das Stammkapital der T-GmbH i.H. v. 100.000 DM wurde über 60.000 DM von P.F. und über 40.000 DM von Herrn Dr. Th. gehalten.
Am 25. November 1980 wurde zunächst die - KKB-GmbH -, gegründet. Das Stammkapital der KKB-GmbH i.H.v. 100.000 DM wurde über 55.000 DM von der
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