I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte für die Zeit vom 10. Mai 1982 bis 15. Oktober 1983 bei der Gemeinde ein Gewerbe "Holz- und Bautenschutz" angemeldet. Er war unter der Firmenbezeichnung AB als Subunternehmer im Baubereich tätig und beschäftigte auch selbst Arbeitnehmer.
Zum 1. Oktober 1983 hatte die frühere Ehefrau des Klägers unter ihrem damaligen Namen CB ein Gewerbe "Holz- und Bautenschutz" angemeldet. Daneben hatte die Ehefrau auch ein anderes Gewerbe betrieben.
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