Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin aus Herstellungskosten für das Gebäude A.-Straße in K. für die Jahre 1990 bis 1992 den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Dem Streit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt eine Grundstücks- und Wohnungsverwaltung und Wohnungsvermittlung. Durch Vertrag vom 8.5. bzw. 10.5.1990 vermietete die Klägerin der Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Bundespost Telekom (Telekom) ein noch zu errichtendes mehrgeschossiges Bürogebäude an der A.-Straße. Als Mietzweck ist in § 2 des Mietvertrages "Betrieb einer Fernmeldefachschule und Büronutzung" angegeben. Die Nutzung des Gesamtobjektes entfällt zu 87 % auf die Telekom, zu 13 % erfolgte eine Vermietung an andere unternehmerisch tätige Personen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|