Unternehmerische Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers
BFH, Beschluß vom 21.09.1999 - Aktenzeichen V B 44/99
DRsp Nr. 2000/559
Unternehmerische Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers
Geschäftsführer einer GmbH sind ungeachtet der im Anstellungsvertrag getroffenen Regelungen und ungeachtet ihrer tatsächlichen Position aufgrund ihrer Organstellung gesellschaftsrechtlich dem Weisungsrecht der Gesellschafter unterworfen und damit nicht selbständig tätig. Außerhalb des Geschäftsführungsbereichs können allerdings aufgrund besonderer Abmachungen selbständige Leistungen zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH vereinbart werden mit der Folge, dass der Geschäftsführer insoweit gegenüber der GmbH als Unternehmer auftritt.