I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, erbrachte in den Streitjahren (1994 und 1995) an die X-GmbH und die Y-GmbH Werkleistungen durch Entwicklung, Herstellung und Installation von Datenverarbeitungsprogrammen für Banken. Den Leistungen lagen ein zwischen der Klägerin und der X-GmbH geschlossener Rahmenvertrag nebst Protokollnotiz zugrunde. In dem Rahmenvertrag, in dem die Klägerin als Vertragspartner bezeichnet wird, war u.a. vereinbart:
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