I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH. Sie hat die Aufgabe, den Fremdenverkehr an der A zu fördern. Hauptgesellschafter der Klägerin sind die Landkreise B und C; zu den Minderheitsgesellschaftern zählen überwiegend weitere Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden.
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