1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vermittelt als Handelsvertreter Lieferungen, die seine Auftraggeber u.a. aus anderen Mitgliedstaaten ausführen. Im Streitjahr 1999 mietete er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Stände auf Messen und stellte dabei die Waren für einen in Dänemark und einen in Italien ansässigen Auftraggeber vor. Die erwähnten Auftraggeber ersetzten dem Kläger Standgebühren, die er an den Messeveranstalter gezahlt hatte.
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