1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der als Dachverband u.a. für Blaskapellen nach seiner Satzung kulturelle Zwecke durch die Pflege der Blas- und Volksmusik fördert. In einem Tonstudio stellte er Tonträger (Musikkassetten und CD's) mit Aufzeichnungen von Darbietungen der Musikkapellen seiner Mitgliedsvereine her, um die Musik zu bewahren und zu verbreiten. Die Kapellen der Mitgliedsvereine nahmen vertragsgemäß einen bestimmten Anteil der Tonträger zur Finanzierung der Herstellung ab. Ein anderer Teil der Tonträger wurde frei verkauft.
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