I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) stellt u.a. Rinden-Dauerhumus her. Der Humus wird aus Nadelholzrinde gewonnen. Zur Förderung des ca. zwei Monate dauernden Verrottungsprozesses wird die Rinde mit Wasser unter Zugabe von industriell hergestelltem Harnstoff befeuchtet. Beim Verkauf des Humus ist der Harnstoff durch die in der Rinde vorhandenen Mikroorganismen vollständig abgebaut.
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